Fahrlehrerin/Fahrlehrer:

 

Michaela Schulz

Mobil: 0160 / 15 88 22 1

 

Roland Frey

Mobil: 0175 / 26 37 98 3

 

Sebastian Krenz

Mobil: 01 51 / 65 53 23 83

 

Markus Veitinger

Mobil: 0152 / 28 90 31 94


Arnold Pfeffer

Mobil: 0170 / 27 60 00 0


Fahrschulbüro

Freudenstadt

Tel.  07 44 1 / 92 48 199

 







Unsere Unterrichtsräume-/-zeiten:


72250 Freudenstadt

Hirschkopfstr. 5

Di + Do

von 19:00 - 20:30 Uhr


72290 Lossburg

Hauptstr. 8

Mo + Do

von 19:00 - 20:30 Uhr


72290 Baiersbronn-

Klosterreichenbach

Bahnhofstr. 1

Di

17:45 - 19:15 Uhr


Theorie & Praxis



Theoretische Ausbildung

Unsere Unterrichte sind in Einheiten zu je 90 Minuten gegliedert. Jede Einheit behandelt in sich geschlossene Themenbereiche, so dass Du jeder Zeit in den Unterricht einsteigen kannst, ohne zu befürchten, dass du überfordert wirst. Wir unterrichten mit diversen Methoden, damit der Unterricht für Dich abwechslungsreich dargeboten wird. Das garantiert einen höchst möglichen Lernerfolg.


Vorteilhaft ist es auch, dass in unserer Fahrschule der Unterricht nicht nur von einem Fahrlehrer abgehalten wird. Somit erreichen wir eine weitere Abwechslung für Dich und Du kannst Dir ein Bild darüber machen, welcher Fahrlehrer am Besten Deinen Vorstellungen entspricht.


Die theoretische Ausbildung ist erst dann vollständig, wenn Du die für Deine Fahrerlaubnisklasse vorgeschriebene Anzahl an Unterrichten (inkl. klassenspezifischem Unterricht), besuch hast. Darüberhinaus ist es sinnvoll, bis zur Ablegung der Theorieprüfung weiterhin den Unterricht zu besuchen. Das bieten wir Dir selbstverständlich ohne weitere Zusatzkosten an.


Es muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen Fahrschülern, die ihren ersten Führerschein machen und denen, die eine vorhandene Fahrerlaubnis erweitern.
Der Theoriestoff ist nämlich unterteilt in den Grundstoff für alle Klassen (der dann für die “Erweiterer” immer verkürzt wird) und den so genannten klassenspezifischen Stoff (bei dem es nur bei bestimmten Klassen Verkürzungsmöglichkeiten gibt).


Grundstoff für alle Klassen                      Doppelstunden zu 90 Minuten

- als Ersterwerber                                                   12

- wenn man bereits eine Fahrerlaubnis

  besitzt                                                                   6






Plus:                                                     Doppelstunden zu 90 Minuten

Klassenspezifischer Stoff


Klasse M                                                                 2

Klasse A1, A2, A                                                      4  (Thema A1, A2, A3+A4)

Klasse B                                                                 2   (Thema 13+14)


Die Unterrichtsthemen:

 

Der theoretische Grundstoff setzt sich aus folgenden Themen zusammen aus:


  1. Persönliche Voraussetzungen/Risikofaktor Mensch
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen
  3. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
  5. Vorfahrt
  6. Verkehrsregelungen/Bahnübergänge
  7. Geschwindigkeiten, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  8. Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten
  9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen
  12. Lebenslanges Lernen/Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften


      Klassenspezifischer Unterricht Klasse B/BF17/B197:

13. (B1) Technische Bedingungen/umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen

14. (B2) Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung


      Klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A:

A1: Wissenswertes vor dem Fahren

A2: Der richtige Umgang mit dem Motorrad

A3: Sicheres und umweltbewusstes Fahren

A4: Richtiges Verhalten in besonderen Situationen


Praktischer Ausbildung

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

 

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

 

Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1 und möchten auf die Klasse A2 erweitern, benötigen Sie nur noch eine praktische Prüfung auf der entsprechenden Maschine. Vorraussetzung ist allerdings, dass Sie mindestens 24 Monate im Besitz der Klasse A1 sind. Die gleichen Regelungen gelten bei der Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A. ( Motorräder ohne PS-Begrenzung )

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